Allgemeine Geschäftsbedingungen
easyGolf (nachstehend «EG» genannt) wird beauftragt und bevollmächtigt nach Maßgabe der von mir/uns nachstehend getroffenen Auswahl zu einer gewünschten Mitgliedschaft in einem Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V.ist, mich/uns zu vertreten bei der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen) und Beendigung (Kündigung) der hierzu erforderlichen Erklärungen für Mitgliedschaften, Spiel- und Nutzungsrechte (nachfolgend zusammengefaßt «Spielrechte» genannt) und durchzuführenden Zahlungen. Die hierfür EG zustehende, angemessene Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für Mitgliedschaften enthalten, ebenso wie die derzeitigen Aufwendungen für Spielrechte. Die nachstehenden Preise können von EG angepasst werden, wobei eine Erhöhung der Vergütung frühestens nach vier Monaten und im übrigen jährlich nur um maximal 15% zulässig ist. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist EG befreit. Im übrigen wird auf die beigefügte Vollmachtsurkunde verwiesen.
Ablauf:
Dieser Auftrag stellt ein Angebot des/der Unterzeichner dar, welches von EG durch gesondertes Schreiben zusammen mit der Rechnung über die erste Monatsrate nebst Zusatz-Aufwendungen angenommen werden kann, mit der Maßgabe, daß weitere Tätigkeiten von EG (wie insb. Aufnahmeantrag) erst nach Rechnungsausgleich erfolgen. EG informiert über ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis des Golfclubs (zirka fünf Wochen nach Aufnahme). Die Monatsraten, werden nach Maßgabe der erteilten Lastschriftermächtigung von EG abgebucht. Die zusätzliche GolfAlliance Card (Mitgliedschaft) ist im ersten Kalenderjahr kostenlos. Die Golf Alliance Card verlängert sich ebenfalls automatisch sofern diese nicht separat drei Monate zum 31.12. des Kalenderjahres bei der Golf Alliance GbR, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg gekündigt wird.
Kündigung:
Das Vertragsverhältnis und die Spielrechte können schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Bei Nichtbezahlung der laufenden Monatsraten/einmal jährlichen Zusatzaufwendungen spätestens innerhalb eines Monats ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann EG durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Spielrechte beenden. Die Beendigung dieses Vertrages führt zur Beendigung der Spielrechte und umgekehrt.
Einzug der Monatsbeiträge oder als Einmalzahlung des Mitgliedsbeitrages per Lastschrift:
Hiermit ermächtige ich/wir easyGolf widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen (monatlichen Raten für meine/unsere Mitgliedschaft/en pro Person und Jahr, gemäß obigem Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos, durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Durch ungerechtfertigte Rückbuchungen werden dem Zahlungsempfänger die Kosten und Aufwendungen in Höhe von € 9,- erstattet. Die Kosten, werden mit dem nächsten Wiedereinzug abgerechnet. Können die monatlichen Raten wegen fehlender Deckung des Kontos mehrfach nicht eingezogen werden, gehen die Forderungen des Zahlungsempfänger an ein Inkassobüro, die Kosten trägt der Kontoinhaber. Die Daten werden ebenfalls zum Einzug der Jahresgebühr an die Golf Alliance GbR übermittelt.
Vollmacht:
Mit dem Aktzeptieren dieser AGBs bevollmächtige/n ich/wir easyGolf, Moosbachstr. 1, D-83026 Rosenheim mich/uns bei Erklärungen zur Erlangung und Durchführung einer Mitgliedschaft in dem ausgewählten Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, und zur Erlangung und Durchführung von Spielrechten auf der betreffenden Golfanlage zu vertreten, insbesondere den/die erforderlichen Aufnahmeanträge zu stellen, Annahmeerklärungen entgegenzunehmen, erforderliche Korrespondenzen zu führen und Zahlungen für mich/uns zu leisten, wie auch die zur Beendigung der Mitgliedschaft/en bzw. Spielrechte erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kündigung/en zu erklären. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist easyGolf befreit.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der EG vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.